Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Anmeldung zu einem meiner Fortbildungsangebote werden meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Anmeldung / Bezahlung

Die Anmeldung für Einzelbucher meiner Waldfortbildungsangebote gilt erst dann als bestätigt, wenn die vollständige Teilnahmegebühr im Vorfeld entrichtet wurde. Das ist per Überweisung oder in bar möglich. Bei Buchung der Waldfortbildungsangebote durch Gruppen/Institutionen wie Kindergärten, Schulklassen etc. kann die Bezahlung auch im Anschluss des durchgeführten Angebotes nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Bezahlung der Sprachfortbildungsangebote erfolgt wahlweise in direktem Anschluss an die Unterrichtseinheit in bar oder monatlich per Überweisung nach Rechnungsstellung.

Haftung / Aufsichtspflicht

Die Kursleitung der Wald-/Sprachfortbildungen schließt für die Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während ihrer Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater (Kranken-)Versicherungsschutz besteht. Bei Veranstaltungen von Schulklassen oder Kindergärten sind die Kinder über den jeweiligen Träger der Veranstalter unfallversichert. Eine Versicherung durch den Veranstalter besteht nicht.
Die Kursleitung haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Die Kursleitung haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Kursleitung erfolgt ist. Die Kursleitung behält sich vor, Personen, die wiederholt gegen ihre Anweisung verstoßen, von der Veranstaltung bzw. den Kursen auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Bei den Waldfortbildungsangeboten bestehen „natürliche Gefahren“ eines Waldes und der Natur. Dazu zählen z.B. Stolpergefahren, herunterhängende Äste etc. Die Kursleitung übernimmt für daraus entstehende Personen- oder Sachschäden keine Haftung. Das schließt auch verschmutzte oder beschädigte Kleidung o.ä. ein. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass im Rahmen der Waldfortbildungsangeboten die Teilnehmer Wind und Wetter ausgesetzt und in unwegsamen Gelände unterwegs sind; dabei können sie Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.
Mit der Anmeldung wird außerdem bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich der Kursleitung mitzuteilen und abzustimmen.
Die Aufsichtspflicht bleibt bei Waldfortbildungen grundsätzlich bei den Eltern bzw. erwachsenen Begleitpersonen. Diese sind auch verantwortlich für jegliches Handeln der Kinder. Die Kinder sowie die Betreuungspersonen/Eltern werden bei Veranstaltungsbeginn auf etwaige besondere Gefahren aufmerksam gemacht. Bei Kindergeburtstagen muss pro fünf Kinder mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson an der Veranstaltung teilnehmen, die die volle Aufsichtspflicht übernimmt.

Bei Sprachfortbildungsangeboten im Haus der Kursleitung übernimmt diese während der Unterrichtszeit die Aufsichtspflicht. Die Kursleitung behält sich vor, die Kurseinheit wegen Krankheitszeichen oder wiederholten Störungen seitens des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin vorzeitig zu beenden und bei Kindern eine umgehende Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten zu veranlassen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich ihrerseits, während der Unterrichtszeiten erreichbar zu bleiben und im oben genannten Fall eine Abholung unverzüglich durchzuführen oder hiermit eine Ersatzperson beauftragen zu können. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

Veranstaltungsrücktritt / Absagen der Unterrichtseinheiten

Waldfortbildungen

Die Veranstaltung finden bei jeder Witterung und jedem Wetter statt. Ausnahme sind Sturm- und Unwetterwarnungen.

Absage der Kursleitung

Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Kursleitung wird diese sich um Vertretung bemühen. Sollte dies aus Gründen der Kurzfristigkeit nicht möglich sein oder andere, von der Kursleitung nicht zu vertretende Gründe zu einer Absage der Veranstaltung führen (höhere Gewalt, Sturm- oder Unwetterwarnung) wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte dieser, aufgrund äußerer Umstände (z. B. Corona), nicht zustande kommen können, wird die Veranstaltungsgebühr erstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Kursleitung vorliegt, sind ausgeschlossen.

Absage der Teilnehmer

Wenn die angemeldeten Personen nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, bittet die Kursleitung um Bekanntgabe so früh wie möglich – vielleicht gibt es Teilnehmer auf der von der Kursleitung geführten Warteliste. Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungstag kann die Veranstaltung kostenlos storniert oder umgebucht werden. Bei einer späteren Stornierung durch den/die Teilnehmer/in, ist die volle Gebühr zu entrichten. Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit eine Vertretung bestellen. Bei Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Eine Stornierung ist immer schriftlich anzuzeigen.

Sprachfortbildungen

Die Termine zu Unterrichtseinheiten werden in Absprache zwischen Kursleitung und Schüler/-in bzw. den Erziehungsberechtigten im Vorfeld festgelegt und spätestens eine Woche vorher bestätigt. Bei Erkrankung/Verhinderung des Teilnehmers/der Teilnehmerin bitten wir um rechtzeitige Information. Auch die Kursleitung verpflichtet sich, Verhinderungen ihrerseits zeitnah mitzuteilen. Sollte eine Absage erst sehr kurzfristig (z.B. nach Ankunft der Kursleitung am Kursort) erfolgen, behält sich die Kursleitung vor, die Anreisekosten und ggf. bereits erfolgten Aufwand in Rechnung zu stellen.